Kapitalisierungszusagen, Lebensversicherungen und Börsenprodukte können einer Quellensteuerpauschale unterliegen. Das Gleiche gilt für die Produkte des verantwortlichen Fiskus, die zumindest für eine Besteuerung mit dem progressiven Steuersatz wieder in den Gewinn einfließen. Dies ist dasselbe wie bei Investitionen und festverzinslichen Erträgen.
Wie hoch ist die Endabgabe?
Die Quellensteuer ist eine Steuerart, die vom Anbieter für einige Dividenden unter bestimmten Bedingungen gewählt werden kann. Der Name kommt von der Tatsache, dass diese Option die Person davon befreit, zusätzliche Steuern auf das betreffende Einkommen zu zahlen, da die ursprüngliche Steuer durch diese Option abgezogen wird. Andererseits bleibt der Anbieter verpflichtet, die Gesamtheit der Steuern, für die die Wahl der Abgeltungssteuer getroffen wurde, in seiner Steuererklärung zu erfassen. Selbstständige, die die Wahlmöglichkeit für die Quellensteuer auf ihr Einkommen nutzen wollen, müssen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit für die einfache und nicht für die Mikro-Unternehmensstruktur entscheiden.
Es gibt Steuern, die von der Quellensteuer abhängen
In der Tat können viele Arten von Steuern einer Quellensteuer unterworfen werden. Zunächst einmal sind da die Steuern, die sich aus einer konstanten Investitionsrate zugunsten von Organisationen von allgemeinem Interesse ergeben. Außerdem gibt es Kapitalisierungsverpflichtungen oder Erlöse aus Anleihen und Investitionen allgemeiner Art. Hinzu kommen die Erlöse aus der Finanzierung von konstantem Einkommen und die Erlöse aus Anleihen oder Kapitalisierungsverpflichtungen, die in einer nicht kooperativen Zone oder einem nicht kooperativen Staat gezahlt werden. Es gibt auch Steuern, die durch eine selbständige Tätigkeit entstehen. Falls die Abgeltungsteuer das kollektive Steuerelement für die konstante Investitionssteuer ist, ist sie nur für Steuerzentren zulässig, die im Steuerjahr nicht mehr als 2.000 € an Einkünften erzielt haben.
Einkommensteuer oder Pauschalsteuer?
Es gibt einen Weg, um zu wissen, ob man sich für eine Abgeltungssteuer oder die Wiedereinführung von Zinsen und Abhängigkeit vom Einkommensteuertarif entscheidet. Vielmehr variiert das Prinzip in Abhängigkeit von der Höhe der Pauschalabgabe und dem Anteil der Einkommensteuer, zu dem der Anbieter für die gesamten Zinsen herangezogen wird. Wenn der Satz der Quellensteuer niedriger ist als der Einkommensteuersatz, muss die Quellensteuer gewählt werden. Bei der Berechnung der Freibeträge ist Vorsicht geboten. Tatsächlich sind die Dividenden von der obligatorischen Abgeltungssteuer abhängig, was aber nicht befreiend wirkt. Ab dem 1. Januar 2018 ist das Einkommen von der Pauschalsteuer (prélèvement forfaitaire unique oder PFU) von 30 % betroffen. Diese PFU besteht aus 12,8 % Einkommenssteuer und 17,2 % Sozialversicherungsabgaben.